Buchen Sie Ihren Termin bei Dr. med. Armin Heils
Sie haben die Möglichkeit, durch Anklicken Datum und Uhrzeit wunschgemäß zu wählen. Unten finden Sie die noch freien Termine zu Ihrer Verfügung.
Transparenz in Kosten und Ablauf
Meine Beratung bzw. Videosprechstunde ist kostenpflichtig. Gebühren werden erst nach erfolgter Beratung / Behandlung erhoben. Sie erhalten per E-Mail eine Rechnung, die Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt mit dem jeweiligen Zahlungsvermerk per Banküberweisung begleichen sollten.
Falls Sie privatversichert sind, können Sie diese Rechnung zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die Gebühren richten sich nach der für Privatpatienten gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Durch die gesetzlichen Krankenversicherungen werden die Kosten nicht übernommen. Gesetzlich Versicherte sind in diesem Fall Selbstzahler
Gebühren
Meine Gebühren richten sich nach der für Privatpatienten gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
In diesem Fall berechne ich die GOÄ Ziffer 1 mit einem Betrag von 10,72 Euro.
In diesem Fall berechne ich die GOÄ Ziffer 3 mit einem Betrag von 20,11 Euro.
In diesem Fall berechne ich die GOÄ Ziffer 3 mit einem Betrag von 30.60 Euro.
In diesem Fall berechne ich zusätzlich die GOÄ Ziffer 75 mit einem Betrag von 17,43 Euro plus Porto.
In diesem Fall berechne ich zusätzlich die GOÄ Ziffer A2 mit einem Betrag von 3,15 Euro plus Porto.
Anfragen an mich mit dem Kontaktformular sind nicht gebührenpflichtig
Schreiben Sie mir!
Anfragen werden in der Regel innerhalb von 2 Werktagen per email und durch mich persönlich beantwortet. Dabei unterliege ich natürlich der ärztlichen Schweigepflicht.
Häufige Fragen zur Behandlung
Hier einige häufig gestellte Fragen an mich
Meine Tätigkeit unterliegt genauso der ärztlichen Schweigepflicht wie in allen anderen ärztlichen Bereichen. Aus diesem Grunde verwende ich auch ausschließlich die für diesen Zweck zertifizierten elektronischen Systeme.
Nein, denn meine in Rechnung gestellten Kosten halte ich transparent, und über die genannten Ziffern hinaus stelle ich keine weiteren Ziffern in Rechnung ohne eine entsprechende Absprache.
Meine Tätigkeit habe ich der zuständigen Landesärztekammer namentlich gemeldet, und diese hat einen vollständigen Überblick über meine Tätigkeiten und Qualifikationen
Niedergelassene Ärzte mit Kassenarztsitz können Videosprechstunden mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen, und damit entstünden für Sie keinerlei Kosten. Sie könnten dann allerdings auch nicht auf die Vorteile der von mir angebotenen Beratung zurückgreifen, denn mit einem herkömmlichen Kassenarztsitz würde ich enorm höheren wirtschaftlichen Zwängen ausgesetzt sein und könnte mir nicht erlauben, mir für einen Patienten die Zeit zu nehmen wie ich es jetzt kann.
Ja, das können Sie. Vor allem dann, wenn ich Sie schon aus vorhergegangenen Kontakten kenne. Sie können mich jederzeit anrufen, mir eine Nachricht hinterlassen sowie eine Rückrufnummer, dann werde ich Sie - wenn gewünscht - zeitnah zurückrufen.